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Tempo 30 vor der Schule wenn nötig im Klageweg durchsetzen

Bürgermeister Otto Steinkamp hofft auf positive Entwicklung in den nächsten Tagen

Wenn es nach der Gemeinde Wallenhorst gehen würde, wäre die Forderung vieler Hollager Eltern für eine Tempo 30-Zone vor der Erich Kästner-Schule (EKS) schon längst umgesetzt worden.

Warum Autofahrer dort nach wie vor mit bis zu 50 Stundenkilometer unterwegs sein dürfen, erklärt Bürgermeister Otto Steinkamp in dem folgenden Interview mit dem Bürger-Echo:

 

Frage: Was ist der aktuelle Stand bei der von vielen Bürgern gewünschten Einrichtung einer Tempo 30-Zone vor der Erich Kästner-Schule in Hollage? 

Otto Steinkamp: Die Gemeinde Wallenhorst hat am 20. November 2020 Tempo 30 vor der EKS in der Zeit von 7 bis 16 Uhr angeordnet. Die NLStB (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, die Redaktion) hat sich mit der Bitte an den Landkreis gewandt, die Gemeinde anzuweisen, die Anordnung zurückzunehmen. Auf Anregung des Landkreises Osnabrück sollte die Verkehrskommission eine gemeinsam abgestimmte Empfehlung abgeben. Ein entsprechender Termin der Verkehrskommission im Februar 2022 hat nicht zu einer einvernehmlichen Position der Verkehrskommission geführt. Den Landkreis Osnabrück habe ich über dieses Ergebnis informiert.

 

Frage: Welche Lösung strebt die Gemeinde an?

Otto Steinkamp: Sollte der Landkreis Osnabrück die Gemeinde Wallenhorst nicht zur Rücknahme der Anordnung auffordern, gehe ich davon aus, dass die NLStB die Anordnung umsetzt. Sollte das nicht der Fall sein, müsste sich die Gemeinde Wallenhorst an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wenden.

 

Frage: Woran hat die Umsetzung bisher gehakt?

Otto Steinkamp: Die Umsetzung hat an der unterschiedlichen Rechtsauffassung der beteiligten Behörden gehakt.

 

Frage: Wie ist das weitere Vorgehen und gibt es aus Ihrer Sicht ein Zeitlimit für die Einführung von Tempo 30 an dieser Stelle?

Otto Steinkamp: Ich hoffe, es wird in den nächsten zehn Tagen hier eine positive Entscheidung geben. Ansonsten wird sich die Gemeinde zunächst an das Wirtschaftsministerium wenden. Sollte dort eine Ablehnung erfolgen, müsste die Gemeinde die Anordnung im Klagewege durchsetzen. Dies würde dann sicherlich erheblich länger dauern. (H.)


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