· 

Ist bald Schluss mit der freien Wahl der Grundschule?

Verwaltung will Schuleinzugsbereiche einrichten –

Elternwille wäre dann nicht mehr entscheidend –

Gemeinderat soll im zweiten Quartal über Verwaltungsvorschlag abstimmen

In der Gemeinde Wallenhorst könnte schon bald nicht mehr der Elternwille, sondern der Wohnort darüber entscheiden, welche Grundschule ihr Kind besuchen darf. Nach Informationen des Bürger-Echos sieht die Gemeindeverwaltung vor, dass künftig so genannte Schuleinzugsbereiche festlegen, an welcher Grundschule die Anmeldung der Kinder möglich ist. Bislang war die Praxis in der Gemeinde Wallenhorst dafür eine andere, schreibt die Verwaltung auf Anfrage des Bürger-Echos: „Der Rat der Gemeinde hat den Elternwillen auf freie Schulwahl in den letzten Jahren wichtiger angesehen als die gesetzliche Vorgabe.“

Tatsächlich sieht das aktuell geltende niedersächsische Schulgesetz vor, dass die Schulträger im Primarbereich – in Wallenhorst ist das die Gemeinde – für jede ihrer Schulen per Ratsbeschluss einen Schulbezirk festlegen müssen. „Dieser Verpflichtung ist die Gemeinde Wallenhorst bisher nicht nachgekommen, da es dafür im Rat keine Mehrheit gab“, schreibt die Gemeindeverwaltung. Genau das könnte sich nun ändern. Einerseits macht die zuständige Schulbehörde offenbar erheblichen Druck. Das regionale Landesamt für Schule und Bildung habe die Gemeinde Wallenhorst jüngst erneut aufgefordert, „der Pflicht zur Festlegung von Schuleinzugsbereichen nachzukommen“. Genau das ist aus Sicht der Behörde angesichts von fünf auf das Gemeindegebiet verteilten Grundschulen „unbedingt notwendig“.

Die Wallenhorster Verwaltung weist darauf hin, dass die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr 2023/24 zeigen, dass „einzelne Schulen stärker ausgewählt werden als andere“. Das führe dazu, dass ohne einen steuernden Einfluss seitens der Verwaltung einige Schulen zusätzliche Klassenräume einrichten müssten, die an weniger gefragten Grundschulen leer stehen würden.

Aus diesem Grund und aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, werde die Verwaltung dem Gemeinderat „im zweiten Quartal 2023 noch einmal die Festlegung von Schuleinzugsbereichen im Primarbereich zur Beschlussfassung vorlegen“. Dass sie dafür sind, hätten die sieben Schulleitungen aus der Gemeinde Wallenhorst ausdrücklich in einer gemeinsamen Stellungnahme bekräftigt.

Im Klartext heißt das: Wenn auch der Gemeinderat mehrheitlich „Ja“ zur verbindlichen Einrichtung von Schuleinzugsbereichen sagen sollte, wäre es mit der freien Wahl der Grundschule vorbei. Was das für die Kinder bedeuten könnte, machen Ratsmitglieder aus mehreren Fraktionen klar, die „wegen der zum Teil sehr emotional geführten Diskussion“ ungenannt bleiben möchten: „So würden Nachbarskinder auseinandergerissen und viele im Kindergarten entstandene Freundschaften zerstört.“

Ein Blick auf die aktuellen Anmeldezahlen für die fünf Wallenhorster Grundschulen lässt kaum erkennen, dass ein dringender Zuweisungsbedarf besteht. Die größten Ausschläge gibt es demnach für die Erich-Kästner-Schule, die durch die Aufhebung des freien Elternwillens vier Erstklässler gewinnen sowie für die Katharinaschule, die dann sieben Kinder verlieren könnte. Insgesamt stellten sich die Anmeldezahlen für die fünf Wallenhorster Grundschulen mit Stand vom 16. März 2023 wie folgt dar: St. Bernhardschule 41, Erich-Kästner-Schule 69, Johannisschule 33 sowie Katharinaschule und Grundschule Lechtingen jeweils 53 Kinder, die im kommenden Sommer eingeschult werden sollen. (H.)


Kommentar schreiben

Kommentare: 0