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Vier Baulose für die Grüne Wiese

Flächen können von einem oder mehreren Investoren erworben werden –

Zwölfköpfige Jury soll Vergabevorschlag für die Ratsgremien vorbereiten –

Wer wird die Tiefgarage bezahlen?

Aufteilung Baulose (Quelle: DSK GmbH / Gemeinde Wallenhorst)

Auf dem Weg für eine künftige Nutzung der Grünen Wiese im Wallenhorster Zentrum ist die nächste Etappe des Bauvorhabens eingeläutet worden.

Das von der Gemeindeverwaltung mit der Vorbereitung des Bewerbungsverfahrens betraute Fachbüro Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklung mbH hat nun zwei Vorschläge erstellt, die das weitere Verfahren begleiten und vorantreiben sollen.

Demnach soll zum Einen eine Jury gebildet werden, der neben Bürgermeister Otto Steinkamp und jeweils einem Vertreter der fünf Ratsfraktionen insgesamt sechs Experten aus den Fachdisziplinen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur als stimmberechtigte Mitglieder angehören. Aufgabe der Jury ist, nach Sichtung der eingereichten Gestaltungsvorschläge eine Rangfolge festzulegen, über die der Gemeinderat abstimmen soll. Die Ratsfraktionen sollen den Jury-Vertreter aus ihren Reihen bis zum 6. Oktober benennen.

Neu ist auch, dass die Grüne Wiese für die Vermarktung in vier Baulose aufgeteilt wird. Die Verwaltung begründet dies damit, dass „im Rahmen der Konzeptvergabe möglichst viele potenzielle Investoren angesprochen werden sollen“. Neben großen, bundesweit bzw. international aktiven Unternehmen sollen sich somit auch kleinere Investoren aus der Region mit geringeren finanziellen Möglichkeiten bewerben können. Bei einem passenden Konzept soll es möglich sein, dass ein Investor den Zuschlag für die gesamte Fläche bekommt oder die Baulose an unterschiedliche Interessenten vergeben werden. Falls mehrere Investoren zum Zuge kommen, soll die Gemeinde über Festsetzungen im Bebauungsplan und Regelungen in den städtebaulichen Verträgen sicherstellen können, dass „ein stimmiges städtebauliches Gesamtensemble entsteht“, das gleichzeitig eigenständige Gestaltungselemente zulässt. Die Planung lässt innerhalb der feststehenden Eckpunkte somit noch vieles offen. Genau das gilt allerdings auch für die Frage, ob bei einer Flächenvergabe an unterschiedliche Bewerber der Investor für das Los 1 die Millionen-schweren Kosten für die dort vorgesehene Tiefgarage allein tragen muss oder – wenn dies nicht vorgesehen ist – wie die anderen Flächeninhaber für eine Kostenbeteiligung gewonnen werden können.    

Konkret enthält das Los 1 die zur Rathausallee gelegene Fläche, die nach bisherigen Überlegungen in erster Linie für die Ansiedlung von eher kleinteiligem Einzelhandel vorgesehen ist, zu dem nach wie vor auch ein Lebensmittelmarkt mit einer Nutzfläche von maximal rund 2.000 Quadratmetern gehören kann. Unterhalb dieser Fläche sind im Los 2 wie auch in dem an den TSV-Sportplatz angrenzenden Los 3 jeweils vier Baukörper vorgesehen, die vor allem für Eigentums- und Mietwohnungen genutzt werden sollen. Das Gleiche gilt für die zwei Baukörper auf der kleinsten Fläche – dem Los 4, das entlang des Alten Pyer Kirchwegs verläuft. In den jeweils auch mit Grün- und Begegnungsflächen ausgestatteten Losen 2, 3 und 4 können sich nach Angaben der Verwaltung auch kleinere Dienstleistungsbetriebe und/oder ein Cafe ansiedeln.

Bis zum Jahresende soll die Planung nun so weit abgeschlossen sein, dass Investoren dazu passende Konzepte erstellen und möglichst bis Ende März 2024 bei der Gemeinde einreichen können. Dann ist die wichtigste Zeit der Jury gekommen. Deren Mitglieder sollen ausloten, welche der eingereichten Konzepte am besten zu Wallenhorst passen. Die entsprechenden Vorschläge sollen dann bis Mitte 2024 den Ratsgremien vorgelegt werden, die letztlich über das gesamte Paket entscheiden müssen. Wenn alles nach Wunsch verläuft, können in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres die Verträge mit dem bzw. den Interessenten geschlossen und zeitnah danach mit der Bebauung der Grünen Wiese begonnen werden. (H.)


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