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Bürger-Echo – Interview mit Bürgermeister Otto Steinkamp

„Politischer Beschluss für den Flächenerwerb noch notwendig“

Bürgermeister Otto Steinkamp: 

„Ratsbeschluss vom 7. März 2024 trifft lediglich die Entscheidung für den Standort einer möglichen neuen Kita in Hollage“ – Verwaltung hat den Auftrag, Bauland zu entwickeln

Zum Thema Grundstückskauf für einen neuen Kindergarten und zur Wohnbebauung in Hollage führte das Bürger-Echo das folgende Interview mit Bürgermeister Otto Steinkamp:

Frage: Ist es richtig, dass im Baugebiet „Westlich Stadtweg“ rund ein Drittel der Grundstücke für Einfamilienhäuser bzw. Reihenhäuser sowie mehr als die Hälfte der Grundstücke für Mehrfamilienhäuser noch nicht verkauft sind?

Bürgermeister Otto Steinkamp: Einfamilienhäuser mit Grundeigentum sind auch weiterhin in Rulle nachgefragt. Die Grundstücke in Erbpacht sind dabei deutlich schwieriger zu vermarkten. Die Rahmenbedingungen für den Bau von Mehrfami-lienhäusern haben sich ebenfalls erschwert.

Frage: Wenn dies so ist – warum will die Gemeinde nun in Hollage 25.000 Quadratmeter für den Wohnbau erwerben?

Bürgermeister Otto Steinkamp: Nach dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Wallenhorst handelt es sich hier um Bauerwartungsland. Insofern hat die Verwaltung hier grundsätzlich den Auftrag Bauland zu entwickeln. Es muss dabei auch festgestellt werden, dass die Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken im Eigentum weiterhin sehr groß ist. Bei den bisherigen Vermarktungen konnte festgestellt werden, dass Bewerber durchaus geografische Präferenzen innerhalb der Ortsteile der Gemeinde Wallenhorst haben, sodass nach Möglichkeit die Ortsteile gleichermaßen eine Baulandentwicklung erfahren sollten. Der Nichterwerb der bisherigen Grundstücke, insbesondere im Baugebiet in Rulle hängt oftmals mit längeren Vorlaufzeiten für Bauplanung und/oder Finanzierungsgesprächen zusammen. Die anderen Bauformen, wie Doppel- und  Reihenhäuser, sind tatsächlich schwieriger zu vermarkten. Auch Erbbaugrundstücke sind aufgrund der Zinslage nicht sehr nachgefragt. Dieser Sachverhalt wurde seitens der Gemeindeverwaltung erkannt. Änderungen an der Vermarktungssituation können jedoch nur in Absprache mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Wallenhorst und damit verbundenen Beschlüssen vorgenommen werden. Diese sind aktuell in der Diskussion.

Frage: Ist der in Hollage geplante Grundstückserwerb durch den Ratsbeschluss im März 2024 abgedeckt, da dieser den Grundstückkauf explizit für den Fall eines Kindergartenneubaus auf dieser Fläche vorsieht, der nun nicht mehr erfolgen soll?

Bürgermeister Otto Steinkamp: Bezüglich eines Flächenerwerbs durch die Gemeinde Wallenhorst ist immer ein entsprechender Ratsbeschluss erforderlich. Für den Erwerb eines Grundstückes und für den Abschluss eines Kaufvertrages wird ein Beschluss des Rates der Gemeinde Wallenhorst benötigt (§ 3 I a Hauptsatzung der Gemeinde Wallenhorst i.V.m. § 58 I Nr. 14 Niedersächsisches Kommunal-verfassungsgesetz). Insoweit ist ein politischer Beschluss für den Flächenerwerb noch notwendig. Der Ratsbeschluss vom 7.3.2024 trifft lediglich die Entscheidung für den Standort einer möglichen neuen Kita in Hollage.   

Frage: Was versteht der Bürgermeister unter einem marktüblichen Quadratmeterpreis für das genannte Grundstück. Liegt dieser unter oder über 70 Euro, die 2020 für das Nachbargrundstück aufgerufen waren? 

Bürgermeister Otto Steinkamp: Ich bitte um Verständnis, dass die Gemeinde Wallenhorst als ein am Markt agierendes Unternehmen grundsätzlich keine Angaben zum Kaufpreis macht. Die Verwaltung ist bestrebt, dass die Grundstückspreise mit anderen vergleichbaren Grundstücksankäufen der Gemeinde vereinbar sind. Sonst hätte es dazu in der Vergangenheit keine Ratsbeschlüsse gegeben. Und dies gilt ebenso für zukünftige privatrechtliche Grundstückskaufverträge der Gemeinde Wallenhorst.  

Frage: Ist sichergestellt, dass der Quadratmeterpreis nun deutlich günstiger ist als der 2020 für das Nachbargrundstück geforderte Kaufpreis?  

Bürgermeister Otto Steinkamp: Bei dem angesprochenen Verkaufspreis der Nachbarfläche handelt es sich um einen Preis, welcher im Zuge eines Vorkaufsrechtes gem. § 28 BauGB zu zahlen war, eine Verhandlung des Preises oblag der Gemeinde Wallenhorst in diesem Fall damit nicht. Der seinerzeit aufgerufene Kaufpreis lag deutlich über den aktuellen Preisen. Unter anderem deshalb wurde das Vorkaufsrecht auch nicht gezogen. 

Frage: Wann liegt die im Ratsbeschluss von März 2024 angekündigte Untersuchung zu den von der benachbarten Ziegelei ausgehenden Emissionen vor? 

Bürgermeister Otto Steinkamp: Der Verwaltung liegen derzeit gutachterliche Einschätzungen vor, die die Emissionssituation der Hollager Ziegelei im aktuellen Stand – nach Durchführung betrieblicher Änderungen verbunden mit Lärmschutzmaßnahmen – darstellen. Auf dieser Grundlage wurde auch die Möglichkeit des Heranrückens von Baugebieten an die Ziegelei gutachterlich betrachtet. Innerhalb der Erarbeitung eines Bebauungsplanvorentwurfs müssen diese Gutachten bezogen auf die geplanten Nutzungen und in dem Zusammenhang erforderliche Lärmschutzmaßnahmen konkretisiert werden. Dieses erfolgt, wie auch weitergehende Fachplanungen z.B. zur Wasserwirtschaft, zum Artenschutz und zum Verkehr, im Zuge des erforderlichen Bauleitplanverfahrens.

(H.)


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