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17 Seiten gegen das neue Buskonzept

Genehmigungsbehörde LNVG begründet „Nein“ mit Zweifel an der Eigenwirtschaftlichkeit und unzureichendem Einvernehmen mit den Wünschen der Gemeinde –

Antragsteller haben Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt –

„Wir stehen weiterhin dazu“

Dass die Genehmigungsbehörde kein grünes Licht für das neue Buskonzept gibt, hatte das Bürger-Echo schon in seiner letzten Ausgabe berichtet. Jetzt liegt der Redaktion die Begründung der zuständigen Landesverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) vor. Die Behörde fasst unter der Überschrift „Versagung der Erteilung der Genehmigung für die Linien des Linienbündels Osnabrück-Wallenhorst für die Zeit vom 1.11.2025 bis 31.10.2035“ auf 17 Seiten die Gründe für das „Nein“ zusammen.

Zwei Punkte sind dabei für die LNVG offensichtlich entscheidend. So habe man zum einen „begründete Zweifel daran, dass das Verkehrsangebot … dauerhaft eigenwirtschaftlich erbracht werden kann.“ Als besonders bedenklich wertet die Genehmigungsbehörde, dass nicht klar ist, ob das eingereichte Konzept auch wirklich wie geplant umgesetzt wird. Bedenklich sei etwa, dass es nach Angaben der Verfahrensbeteiligten weitere Gespräche und Verhandlungen über mögliche Änderungen bzw. Verbesserungen geben soll. Genau das könnte sich „vermutlich auch finanziell auswirken“, schreibt die LNVG.

Damit könnten die Kosten und auch der Zuschuss durch die öffentliche Hand höher sein, als bei der Antragstellung angenommen wurde. Schon jetzt sieht das Buskonzept für Wallenhorst vor, dass bei Ausgaben von gut 6,4 Millionen Euro und 1,8 Millionen Einnahmen durch zahlende Fahrgäste rund 70 Prozent der Gesamtkosten durch den Steuerzahler subventioniert werden – davon bis zum Jahr 2035 alle zwölf Monate mindestens 420.000 Euro von der Gemeinde Wallenhorst. Die LNVG befürchtet offensichtlich, dass auch diese Summe bis 2035 früher oder später nicht für einen wirtschaftlichen Betrieb reichen und noch mehr Geld der öffentlichen Hand zur Finanzierung des Busverkehrs eingefordert werden könnte.   

Als zweiten wesentlichen Ablehnungsgrund nennt die Behörde ein „unzureichendes Einvernehmen.“ Damit gemeint ist unter anderem, dass die Antragsteller – die in der ARGE ÖPNV Wallenhorst zusammengeschlossenen Busunternehmen Hülsmann und Hummert aus Voltlage bzw. Dissen – nicht ausreichend auf die von der Gemeinde Wallenhorst vorgetragenen Bedenken eingegangen sind. Diese seien aber „von entscheidungserheblicher Bedeutung“ und seien „trotz mehrfacher Überarbeitung der Antragsunterlagen“ nicht ausgeräumt worden.

Wörtlich heißt es dazu in dem Ablehnungsbescheid: „… die ursprünglichen Ziele einer optimierten Verkehrsbedienung konnten aus Sicht der Gemeinde weiterhin nicht erreicht werden.“ Insbesondere die Reduzierung von Umstiegen, die Berücksichtigung bestimmter Wohngebiete in Wallenhorst sowie die Fortführung der Kooperation auf der Achse Hollage-Pye-Osnabrück „konnten nicht im gewünschten Maß umgesetzt werden.“

Heftige Kritik äußert die LNVG auch an den Landkreis Osnabrück, der sich ähnlich wie der Bürgermeister und die Ratsmehrheit der Gemeinde Wallenhorst für das Konzept ausgesprochen hatte. So sei „aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar, dass der Aufgabenträger (gemeint ist der Landkreis Osnabrück, Anmerkung der Redaktion) bei seiner Befassung mit der Erteilung des Einvernehmens in keiner Weise beachtet, dass der Antragsteller im vorliegenden Antrag davon abgesehen hat, seine gegenständliche Verkehrsleistung mittels einer verbindlichen Zusicherung des Fortbestands derselben zu fixieren.“

Als konkrete Kritikpunkte nennt die in Hannover sitzende Landesbehörde auch die „bisherige Nichtintegration bereits barrierefrei ausgebauter Haltestellen.“ Gemeint sind hier vor allem die von der Gemeinde Wallenhorst erst vor Kurzem für eine sechsstellige Summe in Rulle erstellten Haltestellen. Diese „bleiben unbedient und stehen somit nicht mehr zur Verfügung.“

Die abschließende Bewertung der LNVG ist klar und deutlich: „Die noch offenen Punkte verstärken die Wertung, dass die vorgeschlagene Verkehrsbedienung das öffentliche Verkehrsinteresse nicht in dem vergleichbar hohen Maße widerspiegelt, wie es die beschriebenen Verkehrsleistungen vermuten lassen.“ An die Adresse des Landkreises gibt es gleich im nächsten Absatz noch einen ganz besonderen Hinweis. So sehe die Genehmigungsbehörde „ein ermessensfehlerhaftes Einvernehmen, soweit nicht aufgrund der noch nicht abschließenden Klärung ein solches … überhaupt hätte erteilt werden können.“

Der von der LNVG am 4. April verschickte Ablehnungsbescheid macht darauf aufmerksam, dass innerhalb eines Monats ein Widerspruch möglich ist. Ein Sprecher der Hülsmann Touristik GmbH & Co. KG in Voltlage bestätigte gegenüber dem Bürger-Echo, dass ein entsprechender Widerspruch inzwischen „fristgemäß erfolgt ist“. Inhaltlich könne man zu der Ablehnung aus Hannover zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen – insbesondere deshalb, weil es die von den Antragstellern beantragte Akteneinsicht durch einen damit beauftragten Rechtsanwalt erst in der ersten Mai-Woche geben werde. Dessen ungeachtet sei man weiterhin zuversichtlich, dass die Busse ab dem 1. November wie geplant nach dem vorliegenden Konzept fahren werden. „Wir stehen weiterhin dazu und möchten loslegen.“ (H.)  


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