CDU-Fraktionschef Andre Budke: Verwaltung sollte Vorschlag für eine Veränderungssperre am Lechtinger Kirchweg zurückziehen –
Ortsansässigen Märkten Entwicklungsmöglichkeiten bieten
„Wir sollten vernünftig miteinander sprechen und uns gemeinsam um gute Lösungen im Sinne der Bürger und unserer Geschäftswelt bemühen.“ Der CDU-Fraktionsvorsitzende Andre Budke hofft, dass Bürgermeister Otto Steinkamp und die Mehrheit des Rates nicht erneut eine Weiterentwicklung des am Lechtinger Kirchweg ansässigen Einzelhandels verhindern. Genau das würde aus seiner Sicht aber ein aktueller Vorschlag bewirken, den die Gemeindeverwaltung auf die Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Bauausschusses gesetzt hat, kritisiert Budke. „Ich kann dafür keine sachlichen Gründe erkennen. Am besten wäre es, wenn dieser Beschlussvorschlag so schnell wie möglich zurückgezogen wird.“
Konkret hat die Gemeindeverwaltung eine Vorlage erarbeitet, die eine Veränderungssperre für das Gebiet vorsieht, auf dem das Wallenhorster E-Center angesiedelt ist. Dessen Inhaber hatte mehrfach versucht, dort unter anderem auch einen Bio-Markt zu installieren. Die Verwaltung mit Bürgermeister Otto Steinkamp an der Spitze hatte das Vorhaben im Verbund mit der Ratsmehrheit stets entschieden abgelehnt. Das „Nein“ stützt sich letztlich auf ein mit knapper Mehrheit beschlossenes Ratsvotum für ein Einzelhandelskonzept zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Als Ergebnis wurde unter anderem festgelegt, dass die Einzelhandelsfläche am Lechtinger Kirchweg haarscharf außerhalb der zen-trumsrelevanten Versorgung liegt. Folge dieser Regelung ist, dass an diesem Standort über das E Center hinaus weder relevante Erweiterungen noch zusätzliche Angebote zulässig sein sollen.
Als wesentlichen Grund für das Entwicklungsverbot hatte die Verwaltung stets darauf verwiesen, dass zusätzliche Flächen für den Lebensmittel-einzelhandel an dieser Stelle eine unerwünschte Konkurrenz für vergleichbare Ansiedlungen auf der Grünen Wiese im nahen Wallenhorster Zentrum wären. „Dieses Argument fällt nun weg“, verweist Andre Budke auf die aktuelle Planung, die nicht mehr von der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes auf der Grünen Wiese ausgehe. „Ich weiß nicht, welche sachlichen Erwägungen jetzt noch gegen mögliche Optimierungen am Lechtinger Kirchweg sprechen könnten.“
Sachliche Entscheidungen zum Wohl der Gemeinde dürften nicht davon beeinflusst werden, wenn man in der Vergangenheit darüber uneins war, ob und welche Entwicklungsmöglichkeiten man für den Handelsstandort am Lechtinger Kirchweg gesehen habe. „Genau jetzt“ sei der Zeitpunkt, frühere Zwistigkeiten hinter sich zu lassen und sich „im Sinne der Sache an einen Tisch zu setzen“. Die CDU-Fraktion wie auch andere Ratsmitglieder seien dazu bereit.
Dass sinnvolle Investitionen auch reibungslos realisiert werden können, zeigt sich derzeit im benachbarten Lechtingen, wo die Gemeinde mit großer Zustimmung des Rates ohne Probleme grünes Licht für den Neubau bzw. die Erweiterung der dort ansässigen Lebensmittelmärkte gegeben hat. Dort rollen inzwischen die Bagger für eine zeitnahe Umsetzung der Pläne. „Schon im Sinne der Gleichbehandlung sollten wir das auch für den Lechtinger Kirchweg hinbekommen“, betont Andre Budke. Er könne keinem Bürger erklären, warum knapp 1.000 Meter entfernte Projekte so unterschiedlich bewertet werden.
Wenn es nach den Plänen der Verwaltungsspitze geht, wird es aber genau so kommen. Mit ihrem Beschlussvorschlag reagiert die Gemeinde auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2019, dass „die zahlenmäßige Begrenzung von Vorhaben in einem Sondergebiet Einkaufszentrum als unzulässige gebietsbezogene Kontingentierung beurteilt“. Entsprechende Regelungen würden „dadurch als unwirksam bewertet“. Im Klartext bedeutet das offenbar, dass nach geltendem Recht vermutlich nichts gegen einen neuen Biomarkt oder andere Vorhaben am Lechtinger Kirchweg spricht.
Um dem entgegenzuwirken, schlägt die Verwaltung nun offenbar den Erlass einer Veränderungssperre für die genannte Fläche vor. So heißt es in der Begründung der Verwaltung, dass aufgrund des BVG-Urteils „eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig“ sei. Mit der nun vorgelegten Satzung könne verhindert werden, dass „eine ungesteuerte Entwicklung des Einzelhandels und damit das Planungsziel … unterlaufen wird“.
Für den Wallenhorster CDU-Fraktionschef Andre Budke ist dieser Verwaltungsvorstoß im Wesentlichen eine Verhinderungsplanung, die insbesondere mit Blick auf die aktuelle Entwicklung „sinnlos und schädlich ist“. Statt Pläne für einen attraktiveren Einzelhandel wie einen Biomarkt zu blockieren, sollte es Aufgabe der Verwaltung sein, die heimischen Betriebe zu stärken. Denn die würden mit ihrem unternehmerischen Engagement zur Angebotsvielfalt und Lebensqualität sowie zu Arbeitsplätzen und Wohlstand in der Gemeinde Wallenhorst beitragen. (H.)
Warum eine Veränderungssperre:
Die Antwort der Bauamtsleiterin
Bedeutet das BVG-Gerichtsurteil, dass am Lechtinger Kirchweg nun doch ein Biomarkt oder Ähnliches entstehen könnte und welche Gründe sprechen nach der aktuellen Entwicklung auf der Grünen Wiese noch dagegen? Das Bürger-Echo wollte es genau wissen und hat die Gemeindeverwaltung mit einigen Fragen um Klarstellung gebeten. Die Bauamtsleiterin Claudia Broxtermann hat darauf wie folgt schriftlich geantwortet:
„Da Ihre Fragen für mich schwer abzugrenzen sind, möchte ich Ihnen in der Gesamtheit antworten. Der Erlass einer Veränderungssperre ist ein Planungsinstrument, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit darin unterstützen soll, die gemeindliche Entwicklung zu steuern. Die Veränderungssperre kann erlassen werden, ohne dass ein konkretes Vorhaben oder eine Bauabsicht vorliegen. Mit dieser Vorlage geht es darum, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2019 zu reagieren, da der Bebauungsplan im Hinblick auf die Festsetzungen zur Anzahl der zulässigen Vorhaben teilweise unwirksam ist. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich mich über konkrete Vorhaben im laufenden Verfahren aus Schutzwürdigkeit von Daten nicht äußere. Die Änderung des Bebauungsplanes durchläuft alle erforderlichen Schritte einer Bauleitplanung, d.h. auch die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durchgeführt. Damit werden auch Betroffene beteiligt, die konkret durch die Änderung berührt werden. Der Bebauungsplan wird nicht aufgrund der Entwicklungen auf der Grünen Wiese angepasst. Hier gibt es erste Entwicklungsabsichten, die die Investoren am 12.6.25 (nach Redaktionsschluss, die Redaktion) im Fachausschuss vorstellen. Bezüglich der Entwicklungen der Einzelhandelsstandorte möchte ich hier auf das beschlossene Einzelhandelskonzept verweisen. Hier werden die unterschiedlichen Versorgungsbereiche abgegrenzt und in ihrer Funktion und Aufgabe aufgeteilt.“ (H.)
Kommentar
Von Redakteur Klaus Hilkmann
Das wird spannend
Dass die Entwicklung der Grünen Wiese erste Priorität für die Gemeinde hat, war lange Zeit ein nachvollziehbarer Grund gegen die Weiterentwicklung des Einzelhandels an anderer Stelle. Mit der aktuellen Planung ohne neue Märkte im Wallenhorster Ortskern hat sich die Situation entscheidend verändert. Attraktive neue Angebote am Lechtinger Kirchweg und anderswo sind nun nicht mehr als potenziell schädliche Konkurrenz für die Grüne Wiese anzusehen.
Im Gegenteil: Da das aktuelle Konzept dort Wohnraum für mehrere hundert Menschen vorsieht, steigt die Nachfrage nach gut, am besten fußläufig erreichbaren Shopping-Angeboten. Wenn sich diesbezüglich auf der Grünen Wiese selbst nichts tun wird, sollte die Gemeinde dankbar für bürgerfreundliche Alternativpläne anderer Investoren sein. Ein nahe gelegener Bio-Markt oder Ähnliches könnte da sicher ein Gewinn sein. Er würde nicht nur, aber ganz besonders gut zu der Klientel passen, die für Miete oder Kauf der neuen Wohnungen in Wallenhorster Filetlage in Frage kommen.
Warum die Gemeinde nun eine Art „Lex Stillstand“ für den Standort am Lechtinger Kirchweg festlegen möchte, bleibt ihr Geheimnis. In einer Stellungnahme bestätigt die Bauamtsleiterin im Wesentlichen, dass die Verwaltung mit dem Beschlussvorschlag für eine Veränderungssperre auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht reagiert. Aus welchen sachlichen Gründen dies geschehen soll, bleibt allerdings unbeantwortet.
Stattdessen wird darauf verwiesen, dass der Bebauungsplan – und die daraus abgeleiteten Reglementierungen für die genannte Fläche – nach geltendem Recht zumindest teilweise unwirksam ist. Im Klartext heißt das: Offenbar zweifelt die Gemeindeverwaltung selbst daran, dass ihr striktes Nein zu einer Weiterentwicklung am Lechtinger Kirchweg auch künftig haltbar sein wird. Deshalb muss nun offenbar die Veränderungssperre her.
Spannend wird, ob die Ratsmehrheit aus SPD, CDW/W und FDP dem in dieser Sache federführenden Bürgermeister Otto Steinkamp folgen wird. Noch spannender ist, ob und welche Argumente gefunden werden, die für den Verwaltungsentwurf und damit für einen Fortbestand der bestehenden (Verhinderungs)-Regelung sprechen. Sicher ist: Das Bürger-Echo wird Sie auf dem Laufenden halten. (H.)
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