IHK veröffentlicht Planungs-Fixpunkte der Gemeinde für die Grüne Wiese –
Erschließung über die Niedersachsenstraße – Plan wurde „ortsüblich“ bekanntgemacht
Bis zu 2.000 Quadratmeter für Gewerbeansiedlungen, großzügige Frei- und Grünflächen mit einer grünen Fuge sowie rund 200 neue Wohneinheiten für Eigentums- und Mietwohnungen plus Räumlichkeiten für betreutes Wohnen: Wie die Grüne Wiese im Wallenhorster Zentrum gestaltet werden soll, ist einem Rahmenplan zu entnehmen, den die Gemeindeverwaltung jüngst unter anderem an die Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück verschickt hat und den die IHK am 6. Januar in einem Newsletter veröffentlicht hat.
Die Gemeindeverwaltung schreibt auf Nachfrage des Bürger-Echos, dass „im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung die gesamte Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, sich zu beteiligen und Anregungen vorzubringen“. Das Ganze sei am 4. Dezember 2025 „ortsüblich“ bekannt gemacht worden. Das bedeutet, dass der Rahmenplan in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde und im Internet veröffentlicht wurde. Eine gesonderte Pressemitteilung habe es dazu nicht gegeben, teilt ein Sprecher der Gemeinde mit. Die direkten Anlieger der Grünen Wiese seien durch ein Schreiben gesondert informiert worden. Zeitraum für Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sei der 11. Dezember 2025 bis zum 12. Januar 2026 gewesen.
In dem von der Planungsgruppe Puche aus Northeim erstellten Rahmenplan aus dem Jahr 2022 werden die Gestaltungsüberlegungen der Gemeinde auf mehreren Seiten mit Text und Detailzeichnungen dargestellt. Einer Kurzbeschreibung ist beispielsweise zu entnehmen, dass nahe der Fußgängerzone auf insgesamt bis zu 2.000 Quadratmetern zwei Baukörper für eine gewerbliche Nutzung möglich sind. Maximal 1.000 Quadratmeter davon sind für einen „Frequenzbringer aus dem Bereich Einzelhandel/Nahversorger denkbar“, der erster Anlauf- bzw. Zielpunkt des geplanten Quartiers sein könnte. Innerhalb des übrigen Baukörpers ist nach Angaben des Rahmenplans eine Durchmischung mit Dienstleistungen etwa aus dem Gesundheitsbereich und Gastronomie erwünscht.
Im Bereich Rathausallee/Alte Hofstelle sollen „verschiedene Verweilzonen“ entstehen, zu dem im Norden der Fläche auch ein Marktplatz gehören könnte. Zwischen der Alten Hofstelle und der Niedersachsenstraße ist eine Verbindungsachse vorgesehen, die als grüne Fuge fungiert. Auf der gesamten Fläche sollen die „vorhandenen Baumstandorte integriert“ und weitere Großbäume gepflanzt werden.
Im Süden der Fläche können nach den Vorstellungen der Gemeinde zwischen 189 und 206 Wohneinheiten mit bis zu drei Vollgeschossen entstehen. Als „Näherungswerte“ für die Größe der Wohnungen werden jeweils 40 bis 90 Quadratmeter angenommen. Darüber hinaus soll Platz für „zusätzliche Einheiten im Bereich des institutionellen Wohnens“ wie etwa Betreutem Wohnen sein. Für die Wohnungen wird generell eine barrierefreie bzw. -arme Errichtung als „verpflichtend“ angenommen. Zu den Wohngebäuden sollen neben Loggien, Balkonen bzw. Dachgärten auch private Freiflächen für Terrassen und kleine Mietergärten gehören können. Nicht zuletzt sieht der Rahmenplan „eine gemeinschaftlich nutzbare Grün-, Bewegungs- und Versickerungsfläche“ für das Wohnquartier vor.
Die Erschließung der Wohn- und Gewerbeneubauten ist im wesentlichen über die künftig als Allee gestaltete Niedersachsenstraße geplant. Parken sollen Anwohner, Besucher und Geschäftskunden in erster Linie in einer Tiefgarage und Sammelgaragen. Die an der Niedersachsenstraße bestehende Bushaltestelle soll für innovative Mobilitätsangebote – etwa Fahrradboxen und Ladestationen für E-Autos – sowie als „Rendezvous-Haltestelle“ in die Planung integriert werden.
Der Wohnbereich der Grünen Wiese soll möglichst vom Autoverkehr freigehalten werden. Daher ist dort „keine innere Erschließung vorgesehen“. Der Zugang zu den Wohnungen soll „über straßenseitig vorgesehene Bedarfszufahrten“ erfolgen. Ziel ist, dass „die Attraktivität alternativer Verkehrsformen gefördert werden“ soll. Oberirdische Parkplätze für Geschäfts- oder Gastrobesucher sollen nur in einem geringen Umfang – vor allem für Behinderte – geschaffen werden.
Ob und wie die in dem Rahmenplan fixierten Vorstellungen für die Grüne Wiese realisiert werden, hängt von dem weiteren Planungsverfahren ab. In dessen nächstem Schritt werden die Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange gesammelt und den Ratsgremien zur Abwägung vorgelegt werden. Wenn über die Einwendungen entschieden worden ist, kann als nächstes der Entwurf für einen Bebauungsplan erarbeitet werden, der dann erneut ein Beteiligungsverfahren durchlaufen muss. Mit einem auf dieser Grundlage vollzogenen Abwägungsbeschluss kann der Gemeinderat den B-Plan schließlich als Satzung mit Rechtskraft beschließen. Wie viel Zeit bis dahin vergehen wird, kann derzeit niemand sagen. (H.)

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